Auch wenn Sie als Angestellte beispielsweise in der GKV pflichtversichert sind, gibt es doch die freie Wahlmöglichkeit der Kasse. Diese unterscheiden sich in ihren Leistungen durchaus,
z.B. im Hinblick auf Bonussysteme oder bei Kostenerstattungen von alternativen Heilmethoden.
Außerdem immer interessant: Eine Zusatzversicherung für z.B. Zahnersatz oder Sehhilfen.